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Hilfe zur Bedienung des GHS-Konverters


Beschreibung des Moduls "GHS-Konverter"
 
Mit Hilfe des GHS-Konverters kann man ausgehend von der bisherigen Einstufung nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie einen Vorschlag für eine "neue" Einstufung nach GHS erstellen. Gibt man zusätzlich auch die UN-Nummer des Stoffes und damit Informationen über die jetzt gültige Transporteinstufung ein, so kann in vielen Fällen eine noch genauere Einstufung im neuen GHS-System erfolgen.
 
Bei Stoffen wird darüberhinaus geprüft, ob diese bislang legal in Anhang I der Stoffrichtline 67/548/EWG eingestuft sind. Trifft das zu, so findet sich eine Mindesteinstufung im neuen Anhang VI der CLP-Verordnung(*). Diese Einstufung wird dann vom GHS-Konverter ausgegeben.
 
(*) CLP-Verordnung. Das GHS-System der UN wurde in Europa durch die CLP-Verordnung umgesetzt, CLP steht für Classification, Labelling und Packaging, also Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
 
Bei Zubereitungen wird für die Umstufung die Umwandlungstabelle (Anhang VII der CLP-Verordnung) benutzt. Dies ist in der Übergangszeit (bis 31.05.2015) auch zulässig. Bei Zubereitungen, die aufgrund von Testergebnissen eingestuft waren, liefert die Umwandlungstabelle gute Ergebnisse. Die überwiegende Anzahl der Zubereitungen wurde bisher mit Hilfe der konventionellen Methode (Konzentrationsgrenzen, Rechenverfahren) eingestuft. Für diese Fälle weichen die mit dem GHS-Konverter ermittelten Ergebnisse unter Umständen deutlich von der Einstufung ab, die man mit Hilfe der neuen Methoden zur Einstufung von Gemischen unter GHS erhalten würde. Hier sind insbesondere die Gefahrenklassen Akute Toxizität, Ätzung/Reizung der Haut oder Reproduktionstoxizität zu beachten.
In der Übergangszeit werden diese unterschiedlichen Einstufungen nebeneinander auftreten.
 
Erste Stufe der Ausgabe: Gefahrenklasse und -kategorie
 
Die Ausgabe der neuen Einstufung nach GHS erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden Klasse und Kategorie der GHS-Einstufung vorgeschlagen und können z. B. im Fall einer Mindesteinstufung teilweise noch abgeändert werden. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:

Bei der Einstufung in die Akute Toxizität, sowohl dermal als auch inhalativ, sind in diesem Beispiel jeweils die Kategorie 4 oder 3 möglich. Aufgrund von Vorgaben wurde jeweils die Kategorie 4 vorangekreuzt. Weitere Informationen werden in einem Hinweisfenster gegeben, die Ihnen ggf. eine Entscheidung über die richtige Einstufung erleichtern. Das Info-Kästchen erscheint links, wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Angabe "Hinweis XY" fahren.
Die unteren Gefahrenklassen und -kategorien haben jeweils ein grau unterlegtes Auswahlkästchen. Dort ist die Zuordnung aufgrund der Eingaben eindeutig.
 
Die Eingaben in dieser Stufe haben entscheidenden Einfluss auf die Gefahrenkommunikation. Stehen Ihnen keine weiteren Informationen (wie z. B. Flammpunkt, LD50-Werte) zur Verfügung, so können Sie in der Regel die vom GHS-Konverter vorausgewählte Einstufung so belassen.
 
2. Stufe: Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise (H-Sätze)
 
In der zweiten Stufe werden dann die Piktogramme, das Signalwort und die Gefahrenhinweise (H-Sätze) ausgegeben. Manche H-Sätze erlauben die Eingabe von zusätzlichen Texten (sog. Parametern).

Es sind z.B. bei H373 zwei Textergänzungen möglich. Haben Sie keine weiteren Informationen, so belassen Sie diese Felder so wie automatisch angegeben. In diesem Fall würde der H373 wie folgt lauten: "Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition". Mit weiteren Informationen könnte man aber auch den Satz "Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Verschlucken und Berührung mit der Haut." durch Eintragen der entsprechenden Parameter darstellen.
 
3. Stufe der Ausgabe: Ausgabedokument oder Eingabe der Sicherheitshinweise (P-Sätze)
 
Nach Eingabe der Gefahrenhinweise kann entweder direkt ein Ausgabedokument erstellt werden oder die Kennzeichnung durch Auswahl von P-Sätzen weiter vervollständigt werden.
Das System hat die zu den Gefahrenklassen und -kategorien passenden P-Sätze herausgesucht. Auch dort sind etliche Sätze mit möglichen Textergänzungen (sog. Parametern) dabei, die - so wie bei den H-Sätzen - vervollständigt werden müssen.
Die CLP-Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung nicht mehr als 6 Sicherheitshinweise beinhalten soll. Daher sind vor jedem P-Satz Auswahlkästchen angebracht. Sie müssen selbst auswählen, welche P-Sätze sinnvoll sind. Kreuzen Sie diese an und ergänzen Sie ggf. die Parameter.
 

 
 
Ausgabedokumente
 
Nach der Eingabe der P-Sätze (oder über die Abkürzung direkt nach den H-Sätzen) kommt man auf eine HTML-Seite, auf der die bisherige und die zukünftige Kennzeichnung angegeben ist. Sie können sich diese Gegenüberstellung als WORD- oder PDF-Dokument ausgeben lassen (z. B. für Unterweisungen). Darüber hinaus können Sie Gefahrstoffetiketten erstellen. Hierzu müssen Sie auf einer weiteren Seite die neben der Kennzeichnung notwendigen Angaben eintragen und können danach ebenfalls ein WORD- oder PDF-Dokument erstellen lassen.
 
Weitere Informationen über das neue GHS-System finden Sie unter dem Menüpunkt "Hintergrundinformationen". Unter "Nutzungsbedingungen" werden die Grenzen des GHS-Konverters aufgezeigt, die vorgeschlagenen Ergebnisse dienen zur Orientierung.

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