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Neues Mutterschutzgesetz in Kraft



Das Mutterschutzgesetz wurde umfassend überarbeitet und hat seit dem 01.01.2018 das bisherige Mutterschutzgesetz sowie die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz abgelöst.

Unter anderem definiert das Mutterschutzgesetz Tätigkeiten, bei denen Mütter unverantwortbaren Gefährdungen ausgesetzt sind. Hinsichtlich der Gefahrstoffe werden für die Identifikation dieser Tätigkeiten Gefahrenklassen und -kategorien angegeben. Unzulässig ist damit eine (mögliche) Exposition mit Stoffen und Gemischen, die wie folgt eingestuft sind:

Keimzellmutagenität, Kategorie 1A oder 1B (H340),

Karzinogenität, Kategorie 1A oder 1B (H350, H350i),

Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A, 1B oder 2 oder die zusätzliche Kategorie im Fall von Wirkungen auf oder über die Laktation (H360, H361, H362),

spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition, Kategorie 1 (H370),

akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3 (H300, H301, H310, H311, H330, H331).

Außerdem sind Tätigkeiten mit Blei oder Bleiderivaten verboten, die vom Körper aufgenommen werden können, sowie die Tätigkeit mit Stoffen, die mit der Bemerkung Z der TRGS 900 bzw. der Schwangerschaftsgruppe A oder B der MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG versehen sind - das sind die Stoffe, die trotz Einhaltung eines Arbeitsplatzgrenzwertes das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen können.

Sofern die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden (nur bei Stoffen mit der Bemerkung Y der TRGS 900 oder einer Einstufung in die Schwangerschaftsgruppe C der MAK- und BAT-Werte-Liste - das sind die Stoffe, bei denen beim Einhalten des Arbeitsplatzgrenzwertes keine Fruchtschädigung zu befürchten ist) und der Stoff nicht aufgrund seiner Wirkung auf/über Laktation eingestuft ist, ist die Gefährdung jedoch nicht unverantwortbar.

Genauere Angaben sind in § 11 des neuen Mutterschutzgesetzes zu finden.

Das Mutterschutzgesetz ist hier veröffentlicht: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/mutterschutzgesetz.html

Die TRGS 900 (in der bei einigen Stoffen die Bemerkung Y oder die Bemerkung Z zugeordnet wurde) findet man hier: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf?__blob=publicationFile

Die aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG mit einer Zuordnung etlicher Stoffe zu einer Schwangerschaftsgruppe findet man hier: http://onlinelibrary.wiley.com/book/10.1002/9783527812110