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Glossar

Checkliste "Vernichtung von Natriumresten im Labor"

Natrium wird durch Umsetzung mit niederen Alkoholen vernichtet. Diese Umsetzung muss unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um eine Entzündung des sich bildenden Wasserstoffs auszuschließen.

Folgendes ist bei der Vernichtung zu beachten:

  1. Je kurzkettiger der Alkohol ist, umso schneller und heftiger verläuft die Reaktion. Deswegen sollte bei größeren Natrium-Mengen nicht Ethanol, sondern das reaktionsträgere 2-Propanol oder, wenn die Reaktion heftig zu verlaufen droht, tertiäres Butanol oder Octanol verwendet werden. Bei kleineren Menge bzw. bei Fortschreiten der Reaktion kann Ethanol eingesetzt werden.
  2. Den Alkohol stets in ausreichendem Überschuss einsetzen.
  3. Die Mischung durch einen  ausreichenden Überschuss an Alkohol und ggf. durch ein inertes Lösemittel (z. B. Petrolether, Hexan) dünnflüssig halten. Dies ist besonders wichtig, da das bei der Reaktion gebildete Alkoholat die Lösung andickt.
  4. Die Reaktion nicht zu stürmisch werden lassen.
  5. Vorsorglich sind Vorkehrungen für Brand und Knallgasexplosion zu treffen: Insbesondere im Abzug und in einer Wanne arbeiten.
  6. Bei Tätigkeiten, die in einem offenen Gefäß (z. B. Becherglas) vorgenommen werden müssen, über einer Wanne arbeiten, jedoch nicht im Eisbad (Wasserkontakt bei Kolbenbruch!)
  7. Sicherstellen, dass das gesamte Natrium umgesetzt wurde:
    1. Ausreichende Reaktionszeiten einplanen,
    2. Umsetzung bis zum Abschluss der Reaktion beobachten,
    3. Behälterwände auf Natriumreste kontrollieren,
    4. Undurchsichtigen Lösungen filtrieren, um Natriumreste aufzufinden,
    5. nach Beendigung der Reaktion vorsichtig tropfenweise Wasser zugeben (Zerstörung des Alkoholats).
    6. Nur filtrierte Lösungen können als natriumfrei gelten.
  8. Sicherstellen, dass die verwendeten Gerätschaften (Filter, Glasgefäße etc.) natriumfrei sind:
    1. Filter ggf. in frischen Alkohol geben (je nach Menge des anhaftenden Natriums) und abschließend kontrolliert in Wasser eintauchen, 
    2. bevor Gerätschaften zum Spülen gegeben werden, muss durch kontrolliertes Eintauchen in Wasser nachgewiesen werden, dass sie natriumfrei sind.
  9. Die stark alkalische Lösung ggf. vor dem Entsorgen neutralisieren.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.