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Glossar

Schutzabstand

Anlagen für den Umgang mit Gasen müssen einen Schutzabstand zu anderen Anlagen, zu Gebäuden, die nicht dem Betrieb der Anlage dienen, zu Brandlasten außerhalb der Anlage sowie zu öffentlichen Verkehrswegen aufweisen.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, bei bestimmten Voraussetzungen auf Schutzabstände zu verzichten oder diese durch andere Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzwände zu ersetzen. 

Auch innerhalb von Anlagen ist dafür zu sorgen, dass für die Zugänglichkeit, für Flucht- und Rettungswege sowie für die Brandbekämpfung ausreichende Abstände vorhanden sind.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in der DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500), Kapitel 2.33, Nummer 3.7 und 3.8. Sie finden diese und weitere DGUV Regeln unter www.arbeitssicherheit.de, Suchstichworte "DGUV Regel" und "100-500".

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.