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Glossar

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit tiefkalten Flüssigkeiten in Dewar-Gefäßen
 
Dewar-Gefäße aus Glas und andere Glasgefäße gleichen Wirkungsprinzips müssen mit einem Schutzmantel ausgerüstet oder auf andere Weise gegen die Folgen einer Implosion gesichert sein (z.B. durch Überziehen mit Kunststoff). Das Glas muss einen ausreichend kleinen Ausdehnungskoeffizienten haben (z.B. Borosilicatglas 3.3 nach DIN ISO 3585).
 
Dewar-Gefäße dürfen nur in trockenem und sauberem Zustand mit tiefkalten verflüssigten Gasen gefüllt werden. Verkratzte Dewar-Gefäße dürfen nicht für tiefkalte verflüssigte Gase verwendet werden.
 
Die Verwendung von flüssigem Sauerstoff oder flüssiger Luft zur Tiefkühlung ist verboten. Die Verweilzeit von flüssigem Stickstoff, Helium, Neon und Argon in offenen Dewar-Gefäßen muss begrenzt werden, damit kein Sauerstoff einkondensieren kann. Zur Abeckung sind z.B. Deckel aus Polyurethan oder Aluminium zu benutzen. Es ist auf Beschädigung der Deckel durch Versprödung zu achten, beschädigte oder verloren gegangene Deckel sind zu ersetzen.
 
Flüssiger Stickstoff, Helium, Neon oder Argon dürfen nicht wieder in Vorratsgefäße zurückgegeben werden.

Tiefkalte Gase sollen langsam in das Dewar-Gefäß eingefüllt werden, bis die innere Glaswandung die Temperatur des Gases erreicht hat.

In Dewar-Gefäßen darf nicht mit metallischen Gegenständen, z.B. Kühlfingern, gerührt werden, da bei Berührung der Glaswand diese verkratzen kann (Implosionsgefahr!).

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.