GisChem

Glossar

Gefährdungsbeurteilung
 
In der Gefahrstoffverordnung kommt der Gefährdungsbeurteilung (§ 6) eine zentrale Rolle zu.
Die Gefährdungsbeurteilung
- ist vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen,
- ist zu dokumentieren,
- darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Gegebenenfalls hat sich der Unternehmer fachkundig beraten zu lassen, z.B. vom Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Gefährdungsbeurteilung ist auf aktuellem Stand zu halten.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürfen erst aufgenommen werden, nachdem die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.
Liegt vom Hersteller oder Inverkehrbringer bereits eine Gefährdungsbeurteilung vor, darf der Unternehmer diese bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tätigkeiten im Betrieb nach den vom Hersteller gemachten Angaben und Festlegungen durchgeführt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in 3 Hauptschritte:
1. Informationsermittlung nach festgelegten Kriterien,
2. Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen und ihre Überprüfung,
3. Dokumentation.

Die TRGS 400  "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" beschreibt detailliert die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt ebenfalls das vereinfachte Vorgehen auf, wenn z.B. ein verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK), eine Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder auch branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen, wie z.B. entsprechend passende GisChem-Datenblätter, vorliegen.
 
Die BG RCI unterstützt bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit folgenden Materialien, wobei die Merkblätter der BG RCI über den Medienshop im Internet http://medienshop.bgrci.de/shop/  bestellt werden können:

- DGUV Information 213-080 (Merkblatt M 053) "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
Es sind ein Fließschema für den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung mit Texthinterlegung sowie weitere umfangreiche Hinweise für den Gefahrstoffbereich enthalten.

- Merkblatt A 016 "Gefährdungsbeurteilung - Durchführung - Wie? Warum? Wer?"
Das Arbeitsschutzgesetz regelt nicht, wie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ausgeführt werden sollen. A 016 beschreibt eine einfache Möglichkeit und stellt dazu auch Arbeitsblätter vor.

- Merkblatt A 017 "Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog"
In diesem Basis-Gefährdungskatalog sind typische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, Schutzmaßnahmen (mit Quellenangaben) sowie heranzuziehende Vorschriften und Technische Regeln zusammengestellt.

- weitere Gefährdungskataloge
Für spezielle Tätigkeiten und Arbeitsmittel gibt die BG RCI als Ergänzung zu Merkblatt A 017 weitere Gefährdungskataloge heraus (Fundstelle z.B. http://medienshop.bgrci.de/shop/  mit Suchwort "Gefährdungskatalog").

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist bei der Gefährdungsbeurteilung sowohl das Gefährdungspotenzial
- durch ionisierende Strahlung als auch
- durch ggf. eingesetzte Gefahrstoffe
zu ermitteln.

- Ordner "Gefährdungsbeurteilung - Arbeitshilfen"
In Verbindung mit den Gefährdungskatalogen der BG RCI ist eine schnelle handschriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung vor Ort möglich. Der Ordner ist mittels Registerblättern in die Arbeitsbereiche Produktion, Lager, Büro, Werkstatt und Labor untergliedert. Eingelegt sind die im Merkblatt A 016 vorgeschlagenen Arbeitsblätter. Wesentliche Gefährdungsfaktoren sind aufgelistet.

- Mit "GefDok_light" stehen die in Merkblatt A 016 vorgestellten und im Ordner "Arbeitshilfen" abgelegten Formblätter auch als Download zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Excel-Dateien, die jedoch ohne spezielle Excel-Kenntnisse installiert und bearbeitet werden können. Hinterlegte Gefährdungsfaktoren können ausgewählt und automatisch eingefügt werden. So werden die bei der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb gemachten Notizen ohne großen Aufwand in eine ansprechende Form gebracht. Die ausgefüllten Formblätter können im Rechner abgelegt oder ausgedruckt und in den Ordner "Arbeitshilfen" einsortiert werden.

- Programm GefDok 32
Dieses Programm unterstützt den erfahrenen Anwender bei allen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Arbeiten bis hin zur Definition eigener Prüflisten. Außerdem deckt sie zahlreiche angrenzende Themengebiete ab, z.B. Krankenstatistik, Unfallstatistik, Schulungsveranstaltungen und Gefahrstoffverzeichnis. Diese umfassende Arbeitshilfe ist auf der CD-Rom "Kompendium Arbeitsschutz" der BG RCI enthalten (erhältlich über den Medienshop der BG RCI unter http://medienshop.bgrci.de/shop/emedien/kompendiumarbeitsschutz ).

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.