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Glossar

Hinweise zum Explosionsschutzdokument
 
Stellt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV fest, dass es zu Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische kommen kann, so sind diese nach § 9 GefStoffV in Form eines Explosionsschutzdokuments besonders auszuweisen. Dies ist als Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen und fortan auf dem neuesten Stand zu halten.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen:
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden,
- wie die Vorgaben nach der GefStoffV zur Zusammenarbeit verschiedener Firmen (§ 15) umgesetzt werden und
- welche Überprüfungen der Funktion und der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.

Wesentlicher Inhalt des Explosionsschutzdokumentes ist die Darstellung des Explosionsschutzkonzeptes, das heißt der Gesamtheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die auf Basis der Gefährdungsbeurteilung getroffen wurden.
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin trägt die Verantwortung für die Bereitstellung und sichere Benutzung der Arbeitsmittel, koordiniert die Durchführung aller die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten betreffenden Maßnahmen. Die Gesamtheit dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen stellt den wesentlichen Inhalt des Explosionsschutzdokumentes dar ? dies ist das sogenannte Explosionsschutzkonzept.

Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes kann auf vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte zurückgegriffen werden, die aufgrund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind. Liegen z. B. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Ausarbeitungen zur Verfahrensbeschreibung mit für den Explosionsschutz wesentlichen Verfahrensparametern vor, so kann im Explosionsschutzdokument auf diese Verfahrensbeschreibung verwiesen werden. Die Dokumentation zum Explosionsschutz kann Bestandteil einer allgemeinen Sicherheitsdokumentation sein. Sie kann auch in elektronischer Form (z. B. in Datenbanken) geführt werden.

Weitere Informationen zum Explosionsschutzdokument finden sich in der entsprechenden DGUV Information 213-106 ?Explosionsschutzdokument?. Dieses beschreibt einen allgemeingültigen Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes. Es sollte folgende Informationen enthalten:
1. Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeitsbereichs
2. Verantwortlicher für den Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge
3. Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten
4. Verfahrensbeschreibung - für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter
5. Stoffdaten
6. Gefährdungsbeurteilung
6.1 Beurteilung des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen
6.1.1 Möglichkeit der Entstehung explosionsfähiger Gemische (s. EX-RL, TRGS 721)
6.1.2 Möglichkeit der Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Gemische  (s. EX-RL, TRGS 721)
6.1.3 Festlegung von Bereichen, innerhalb derer gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können (s. EX-RL, TRGS 721)
6.2 Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
6.2.1 Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische (s. EX-RL, TRGS 722)
6.2.2 Einteilung in Zonen (s. EX-RL, TRGS 720)
6.2.3 Vermeidung wirksamer Zündquellen (s. EX-RL, TRGS 723)
6.2.4 Beschränkung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß (Konstruktiver Explosionsschutz) (s. EX-RL, TRGS 724)
6.2.5 Organisatorische Schutzmaßnahmen
7 Aktualisierung und Überprüfung des Explosionsschutzdokumentes

Quellen:
Die TRGS können auf der Website der BAuA kostenfrei bezogen werden:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS.html

Die EX-RL ist zu beziehen von:
Wolters Kluwer Deutschland unter shop.wolterskluwer.de  oder bei Kraft Druck GmbH unter http://www.ebdruck.de/ .

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.