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Glossar

Gleichwertige Nachweismethoden (§ 10 (2) Gefahrstoffverordnung)

Gleichwertige Nachweismethoden können stationäre, insbesondere Messungen an der Emissionsquelle oder Messung der Menge des freigesetzten Gefahrstoffes unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse sein. Auch kann das bisherige VSK ?Geschlossene Anlagen? der TRGS 420 als gleichwertige Methode gelten. Ferner können Rechenverfahren, Messkataster und Vergleiche mit ähnlichen Arbeitsplätzen herangezogen werden, wenn diese fachkundig und nachvollziehbar durchgeführt werden.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.