GisChem

Garantie- und Haftungsausschluss

Für die Nutzung des Moduls "Gemischrechner" wird darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Einstufung und Kennzeichnung von im Betrieb verwendeten Gemische gemäß CLP-Verordnung lediglich unterstützen kann. Die Verantwortung für die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen bleibt bei dem Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer. Bei der Verwendung der Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und Weitergabe dieser z. B. in Betriebsanweisungen bleibt die Verantwortung ebenfalls beim Arbeitgeber.

Das Programm des Gemischrechners bezieht sich auf die CLP-Verordnung der EU, veröffentlicht am 31.12.2008, ergänzt und geändert durch mehrere Verordnungen, zuletzt durch die 6. ATP, EU-Verordnung Nr. 605/2014 vom 05. Juni 2014.
 
Der Gemischrechner soll den Anwendern im Betrieb helfen, sich mit GHS vertraut zu machen und insbesondere bei innerbetrieblich hergestellten Gemischen eine korrekte Einstufung, die Basis vieler Arbeitsschutzmaßnahmen ist, zu ermitteln. Hierbei bezieht sich die Einstufung des Gemischs in hohem Maße auf die Angaben des Nutzers zur Einstufung der Inhaltsstoffe sowie je nach Gefahrenklasse ggf. auf weitere Angaben des Nutzers. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer (was die Daten der eingesetzten Stoffe betrifft) sowie beim Nutzer selbst. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Träger von GisChem keinerlei Garantie für die Richtigkeit der durch den Gemischrechner ermittelten Einstufung und Kennzeichnung übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss (siehe hier) gilt auch hier in vollem Umfang.

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