GisChem

Unterweisung

Hilfen zur Unterweisung
 
Für Stoffe ist GHS bereits verbindlich, auch bei Gemischen, die nach dem 01.06.2015 produziert oder verpackt wurden, ist die CLP-Einstufung und Kennzeichnung obligatorisch.
Nur Gemische, die vor dem 01.06.2015 hergestellt und verpackt wurden, dürfen noch bis zum 01.06.2017 mit dem alten Etikett weiter in Verkehr gebracht werden.
Im Sicherheitsdatenblatt darf die alte Einstufung nur noch übergangsweise unter bestimmten Voraussetzungen angegeben werden. In der Regel enthalten aktuelle Sicherheitsdatenblatt daher nur noch Angaben zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung erfolgen. 
 
Innerbetrieblich dürfen Sie völlig unabhängig von diesen Fristen Gefahrstoffe noch mit alter Kennzeichnung verwenden. Auch Betriebsanweisungen können daher noch "alt" aussehen, sollten aber dann auf GHS umgestellt werden, wenn keine "alten" Etiketten mehr in dem entsprechenden Betriebsbereich vorhanden sind.
Die Mitarbeiter müssen auf jeden Fall unterwiesen werden und die im Betrieb vorkommenden GHS- und/oder alten Gefahrensymbole und deren Bedeutung sowie die Gültigkeit der Betriebsanweisungen selbst bei abweichender Kennzeichnung der vorhandenen Gebinde kennen.
Die GHS-Plakate bieten sich an, im Betrieb allgemein auf die Änderungen durch GHS aufmerksam zu machen.
 
Für Unterweisungen können Sie hier eine PowerPoint-Präsentation herunterladen. In dieser werden in wenigen Folien die neuen Piktogramme kurz erklärt und eine kurze Einführung in GHS gegeben.

Interaktiv lässt sich eine GHS-Unterweisung mit der GHS-Zuordnungsübung gestalten. Die neuen Piktogramme können von den Teilnehmern den alten zugeordnet werden, eine Anleitung erklärt die Übung und eine spezielle PPT-Datei zur Darstellung der entsprechenden Zusammenhänge ist auf CD ebenfalls enthalten.

Das Sicherheitskurzgespräch GHS, SKG 002 greift in sechs Lektionen jeweils eines der neuen Gefahrenpiktogramme heraus und erklärt es mit einprägsamen Zeichnungen. Hintergrundinformationen für den Unterweisenden ergänzen das Paket.
 
 
Im Merkblatt M 060 (DGUV-I 213-082) ("Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung - Was ist zu tun?" gibt ein Kapitel weitere Hinweise und Tipps zur Unterweisung.


Mit einem GHS-Quiz können Sie Ihr Wissen bzw. das Wissen Ihrer Mitarbeiter testen. In drei Runden gilt es, zu den jeweils angezeigten Piktogrammen die Formulierung eines möglichen, passenden H-Satzes zu finden. In dem Quiz werden nicht nur die GHS-Piktogramme, sondern auch einzelne Gefahrzettel verwendet. Diese können im Einzelfall die entsprechenden GHS-Piktogramme ersetzen. Das Quiz finden Sie in zwei Leveln unter
 

Aktuelles

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.