Im
Sicherheitsdatenblatt müssen im Abschnitt 2 „Mögliche Gefahren“ bei der
Einstufung immer alle
zutreffenden H-Sätze genannt werden.
Grundsätzlich müssen auf dem Etikett ebenfalls alle relevanten Gefahrenhinweise abgedruckt sein. Es dürfen hier jedoch die H-Sätze entfallen, deren Information eindeutig doppelt oder überflüssig ist. Dies ist bei H400 „Sehr giftig für Wasserorganismen.“ in Kombination mit H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.“ der Fall, so dass H400 auf dem Etikett entfallen kann.