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Glossar

Feuerlöscheinrichtungen
 
Feuerlöscheinrichtungen sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxidlöschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtung und Entnahmestelle für Steigleitungen) - oder Löschfahrzeuge. Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen.
 
Feuerlöscher sind je nach Brandgefahr und Größe der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Zur Berechnung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern ist nach der europäischen Norm DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher" nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen ausschlaggebend. Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erläutert das Verfahren zur Bestimmung der jeweil erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern.

Die ASR erhalten Sie unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR.html

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.