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Glossar

Fachbetriebspflicht
 
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen gemäß §62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden.
Bestimmte Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.
Die Fachbetriebseigenschaft ist bei Auftragserteilung unaufgefordert gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachzuweisen, gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen.
Die Anforderungen an Sachverständige und Sachverständigenorganisationen sowie an Fachbetriebe und Güte- und Überwachungsgemeinschaften regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.