Garantie- und Haftungsausschluss
Den vollständigen Garantie- und Haftungsausschluss können sie
hier downloaden.
Für die Nutzung des Moduls "GisChem-Interaktiv" wird darauf hingewiesen, dass die BG Chemie (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Erstellung von Betriebsanweisungen der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe oder Zubereitungen gemäß Gefahrstoffverordnung lediglich unterstützen kann. Das Programm wird entsprechend der sich verändernden Vorschriftenlage, z. B. Einführung oder textliche Veränderung von R-Sätzen weiterentwickelt. Über die Veränderungen im Einzelnen wird in den News informiert.
Qualität der Betriebsanweisungen / Sicherheitsdatenblätter
Nach Durchlaufen des Frage-Antwort-Dialoges wird vom System ein Betriebsanweisungsentwurf vorgeschlagen. Dessen Qualität hängt entscheidend von der Qualität der vom Nutzer eingegebenen Daten, also von den Inhalten des herangezogenen Sicherheitsdatenblattes ab. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Sicherheitsdatenblätter liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen.
Betriebsanweisungsentwurf / Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV
Vor dem Erzeugen der endgültigen Betriebsanweisung als Word- oder PDF-Dokument wird dem Anwender dringend empfohlen, die Möglichkeit des Programmes zu nutzen, diesen Entwurf zu verändern und entsprechend seiner arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Denn erst dann wird aus dem Entwurf eine Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV.
Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb und damit auch für die Inhalte von Betriebsanweisungen aber auch für die Aktualisierung dieser bleibt beim Arbeitgeber.
Sonderfälle
Anforderungen von speziellen Verordnungen mit weitreichenderen Konsequenzen, wie
- die Strahlenschutzverordnung,
- die Betriebssicherheitsverordnung (Sonderfälle wie die frühere Acetylenverordnung) oder
- das Sprengstoffgesetz
werden in den Inhalten des vom System vorgeschlagenen Betriebsanweisungsentwurfes nicht berücksichtigt. Werden für Stoffe oder Zubereitungen, die darunter fallen, trotzdem mit "GisChem-Interaktiv" Betriebsanweisungsentwürfe erstellt, sind entsprechende Maßnahmen gemäß den arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Gegebenheiten zu ergänzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Träger von GisChem keinerlei Garantie für die Richtigkeit der durch den "GisChem-Interaktiv" erstellten Betriebsanweisungen übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss (siehe hier) gilt auch hier in vollem Umfang.