GisChem

Trockeneis

Ganzes Dokument: Datenblatt


Trockeneis


Einstufung GHS

GHS-Einstufung

Eine Einstufung und Kennzeichnung nach GHS liegt nicht vor, eine Her­steller­einstufung ist ebenfalls nicht bekannt.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Trockeneis ist Kohlendioxid in fester Form. Trockeneis ist ein weißer, tiefkalter, geruchloser Feststoff, der oberhalb des Siedepunktes direkt vom festen in den gasförmigen Zustand übergeht.
Er ist in Blöcken, in Scheiben geschnitten, als Trockeneis-Pellets, Trockeneis-Nuggets oder als Trockeneis-Schnee im Handel, abgepackt in Cryobags oder auch lose zu verwenden.
Trockeneis wird zur Transportkühlung von Lebensmitteln, zum Kaltschrumpfen von Maschinenteilen sowie beim Entgraten von Gummi- und Weichplastikformteilen verwendet.
Bei Austritt großer Gasmengen (ein Kilogramm Trockeneis bildet 500 Liter Gas) entstehen kalte Nebel, die sich am Boden weithin ausbreiten. Daher kann man Trockeneis auch zur Nebelerzeugung in Diskotheken und auf Bühnen nutzen.
Bei der Lagerung und beim Transport muss berücksichtigt werden, dass stetig gasförmiges Kohlendioxid entweicht.
In tiefergelegenen Bereichen hält sich Kohlendioxid beständig.
Weiterführende Informationen zu bestimmten Tätigkeiten, zu Warnkennzeichen und zur Beschaffenheit von geeigneten Fahrzeugen enthalten die auf der Übersichtsseite zu CO2 genannten Schriften (DGUV I, FB Aktuell).
Für Kohlendioxid als Druckgas, als Treibgas oder in ortsfesten Feuerlöschanlagen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Bei -78,5 °C geht der Stoff direkt vom fes­ten in den gas­förmi­gen Zu­stand über.


Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 256


Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.



Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren

Ungefährlichere Kühlmittel, Kühlsysteme oder Verfahren sind z.B. maschinelle Kühlung, Eis oder Kältespeicherplatten.



Messung / Ermittlung

Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre ist nicht möglich.
Beim Erwär­men ent­stehen große Men­gen Gas: Berst­ge­fahr durch Druck­auf­bau in ge­schlos­senen Be­hältern!
Wenn Kryoröhrchen nur unzureichend geschlossen sind und Trocken­eisschnee eindringen kann, besteht die Gefahr, dass nach Entnahme der Probe aus dem Kühlbad das Gas explosionsartig unter Zerstörung des Röhrchens und Aerosolfreisetzung verdampft.
Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkalien, Ammoniak und Aminen.
Greift fol­gen­de Werk­stof­fe an: Bau­stahl, Kunst­stoffe und Gummi.
Metalle und Kunststoffe können ihre Festigkeit verlieren, da Trockeneis bei direktem Kontakt zu Versprödung führen kann.
Durch die niedrigen Temperaturen des Trockeneises kann es zu Eis-, Wassernebel- und Kondenswasserbildung kommen. Unfälle durch Ausrutschen sind möglich.
Kondensiertes Wasser kann zu weiteren Gefährdungen führen, z.B. in Zusammenhang mit Elektrizität (Stromunfälle oder Kurzschlüsse) - insbesondere, wenn mit entstehendem Kondenswasser nicht gerechnet wird.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Beim offenen Umgang mit größeren Mengen Trockeneis funktionstüchtige Absaugung im Labor (technische Lüftung) sicherstellen (siehe Mindeststandards) oder im Abzug arbeiten.
Beim offenen Umgang mit größeren Mengen Trockeneis (z.B. in der Trockeneis-Produktion und in größeren Anlagen) ist eine Kohlendioxid-Raumluftüberwachung zu empfehlen.
Bei einer mobilen Trockeneisherstellung wird empfohlen, ein personengetragenes Messgerät zur Überwachung der CO2 Konzentration zu nutzen, den Gefahrenbereich zu kennzeichnen und ihn für Unbefugte abzusperren.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes (z.B. Raum­tem­pera­tur) kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen.
Für Trockeneis geeignete Behälter sind ausreichend isoliert. Dadurch wird die Wärmeleitung geringer. Die Bildung von gasförmigem Kohlendioxid wird verringert und ein starkes Abkühlen von Oberflächen wird vermieden.
Die Behälter sind so beschaffen, dass freiwerdendes Kohlendioxid entweichen kann und kein Überdruck entsteht.
Transportboxen und Vorratsbehälter mit Trockeneis dürfen nicht in tieferliegenden Bereichen oder unter Erdgleiche bereitgestellt werden.
Zügige Entnahme und konsequentes Schließen des Deckels des Vorratsbehälters verringert die Freisetzung von Kohlendioxid in die Umgebung.
Niemals in Vorratsbehälter hineinbeugen - Im Inneren ist mit lebensbedrohlichen CO2 Konzentrationen zu rechnen.
Auf Eis- und Kondenswasserbildung achten - Ausrutschgefahr und Gefahr von Stromunfällen und Kurzschlüssen.
Beim Transport unverpackter Trockeneisblöcke mindestens 30 mm Abstand zum Fahrzeug, z.B. durch Holzbohlen oder Paletten.
Beim Umgang mit Trockeneis in Dewar-Gefäßen sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Trockeneis (-pellets) nur langsam und portionsweise in wärmere Gefäße oder Lösungen geben und den Behälter schwenken bzw. die Lösung rühren.
Kryobehälter so transportieren, dass sie nicht umfallen oder herab­fallen können. Ladungs­sicherung ist bei jedem Trans­port er­for­der­lich.
Auf Trockenheit achten, nur trockene Hilfs­mittel verwenden.
Tiefkühlung kann zu Materialschrumpfungen führen. Unterschied­liche Schrumpfungen verschie­dener Materi­alien können zu Leckagen oder zu Brüchen an z.B. verschraub­ten Flanschen oder ähn­lichen Verbin­dungen führen.
Das Zerkleinern größerer Trockeneis-Brocken sollte in für diesen Zweck vorgesehenen Beuteln erfolgen, um ein unkontrolliertes Herumfliegen kleinerer Brocken zu verhindern.
Die Verwendung von Trockeneispaketen (sog. Cryobags) ist zu bevorzugen.



Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Bei direkter Berührung mit der Haut führt Trockeneis zu Kälteverbrennungen.
Wegen des durch Sublimation freigesetzten Kohlendioxides gilt:
Bei höheren Konzentrationen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung kön­nen auf­tre­ten.



Brand- und Explosionsschutz

Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Dämpfen vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Klei­dung ver­mei­den!
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).
Straßen- und Arbeits­klei­dung ge­trennt auf­be­wah­ren!



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Handschutz: Kälte­be­stän­dige, flüssig­keits­dichte, gut iso­lieren­de Hand­schuhe (Kryo­hand­schuhe) ver­wen­den.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Fußschutz: Bei der Handhabung großer mobiler Dewar- oder Kryogefäße Schutz­schuhe mit inte­grierter Stahl­kappe tragen.
Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung nur umge­bungs­luft­unab­hängi­ges Atem­schutz­gerät.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungs­gefahr durch Sauer­stoff­mangel.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Leicht­schlauch­geräte zu verwenden. Hierfür bestehen keine Tragezeit­begrenzungen.
Körperschutz: Saubere, trockene, nicht eng anlie­gende Klei­dung aus Natur­fasern, ohne um­geschla­gene Hosen­beine oder Ärmel. Schuhe, die schnell aus­ge­zogen werden können.
Beim Ab- und Umfüllen zusätzlich: Kälteschutzschürze.



Schadensfall

Größere Mengen verschütteten Produktes mit einer Schaufel aufnehmen. Dabei persönliche Schutzausrüstung, auf jeden Fall Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
Dämpfe sind schwerer als Luft. Gefahr der An­samm­lung in Senken, Schächten, Gruben, Kellern, Ka­na­lisation, Silos - Erstickungsgefahr!
Betreten des Bereiches nur mit umge­bungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät, wenn die Unge­fähr­lich­keit der Atmos­phäre (Sauer­stoff­konzen­tration > 19 Vol%) nicht nach­gewie­sen ist.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Berst- und Explosions­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Erfrierungen und Wunden keimfrei be­decken.
Ärztliche Behandlung.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.



Entsorgung

Kleinere Mengen von Trockeneis können im Freien unter Aufsicht abgedampft werden. Nicht in Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen lassen.
Gefahr der Erfrierung beachten und Persönliche Schutzausrüstungen verwenden.
Auch zurückgehende Verpackungsboxen und Transporteinheiten können noch Reste von Trockeneis enthalten.



Lagerung

Behälter an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Nur mit lose aufliegen­dem Stopfen oder Deckel ver­schließen, so dass Druck­aus­gleich mit der Um­gebung möglich ist. Druckbehälter mit Überdruckventil aus­statten.
Behälter nicht dem direkten Sonnen­licht aus­setzen!
Behälter aufrecht stellen und gegen Umfallen sichern.
Vor Feuchtig­keit und Wasser schützen.
Erfolgt die Lagerung in speziellen Kühlräumen, ist vor dem Betreten sicherzustellen, dass keine gefährlichen Kohlendioxidkonzentrationen auftreten.
Nicht in tieferliegenden Bereichen oder unter Erdgleiche lagern.
Behälter aus z.B. Kupfer, auste­nitischen Stählen sowie ggf. auch PTFE sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen (nach Lager­klassen der TRGS 510; die Zahlen in Klammern geben die jeweiligen Lagerklassen an):
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 13.
Separate Lagerung von explosiven Stoffen (1), ansteckungsgefährlichen (6.2) und radioaktiven Stoffen (7).
Für die Zusammenlagerung mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (4.1A) und Ammoniumnitrat (5.1C) sind weitere Regelungen zu beachten.
Zusammenlagerungsbeschränkungen müssen nicht beachtet werden, wenn insgesamt nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse.
Generell ist eine Zusammenlagerung verboten, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen würde, auch wenn die Stoffe in derselben Lagerklasse sind.
Dies ist gegeben, wenn sie z.B. unterschiedliche Löschmittel benötigen, unterschiedliche Temperatur­bedingungen erfordern, sie miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase oder unter Entstehung eines Brandes reagieren.