Vulkanisationsdämpfe
Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf
Vulkanisationsdämpfe
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann Atemwege, Augen und Haut reizen. Vulkanisationsdämpfe (Benzo[a]pyren, Nitrosamine) können Krebs erzeugen! Kann genetische Defekte verursachen (H340)! Kann das Kind im Mutterleib schädigen (H360D)! Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (H360F)!
Vulkanisationsdämpfe sind brennbar und können im Inneren von Vulkanisationsapparaturen explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Bei Stäuben, Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. In geschlossenen Räumen, in denen Rohgummifelle lagern, die Vulkanisation stattfindet oder die Endprodukte direkt nach der Vulkanisation verarbeitet oder zwischengelagert werden, keine Dieselstapler oder andere Dieselfahrzeuge verwenden. Maschinen, Pressen etc. nach der Vulkanisation nicht offen stehen lassen. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Strahlmittel nur in geschlossenen Kabinen, die von außen bedient werden, einsetzen oder mit abgesaugten Werkzeugen arbeiten. Tauchbäder mit Chemikalien zur Formenreinigung stets geschlossen halten. Beim offenen Umgang mit Chemikalientauchbädern (z.B. Umfüllen) stets persönliche Schutzausrüstung benutzen. Ablagerungen von Gummistaub und -abrieb sofort beseitigen.
In der näheren Umgebung möglicher Austrittsstellen von Vulkanisationsapparaturen, an denen mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Nahbereich zu rechnen ist, sind alle Zündquellen sicher auszuschließen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Atemschutz: In Bereichen mit N-Nitrosamkonzentrationen über 0,2 µg/m³: Atemschutz wird empfohlen. Bei Konzentrationen über 1 µg/m³: Atemschutz muss getragen werden.
Kombinationsfilter A-P2 (grau/weiß).
Verhalten im Gefahrenfall
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Rückzündungsgefahr bei Anwendung von Kohlendioxid als Löschmittel . Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe (z.B. Schwefeloxide, Stickoxide, Kohlenmonoxid)! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Wasser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)