Wasserstoff
Ganzes Dokument: Datenblatt
Wasserstoff
Einstufung GHS
Gefahr
Extrem entzündbares Gas. (H220)
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. (P377)
Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. (P381)
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P410 + P403)
GHS-EinstufungEntzündbare Gase (Kapitel 2.2) - Kategorie 1 (Flam. Gas 1), H220
Gase unter Druck (Kapitel 2.5) - verdichtetes Gas (Compr. Gas), H280
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Bei der Kennzeichnung kann das Piktogramm GHS04 (Gasflasche) entfallen.
Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen
Wasserstoff wird auch als Hydrogen bezeichnet und ist ein farb- und geruchloses Gas, das verdichtet als Druckgas vorliegt und nur gering in Wasser oder anderen Lösemitteln löslich ist.
Wasserstoff ist das leichteste Gas (ca. 14 mal leichter als Luft) und wurde daher früher auch als Traggas für Ballons verwendet. Wegen der Brennbarkeit wird heute das doppelt so schwere Helium für diesen Zweck benutzt.
Wasserstoff wird großtechnisch zur Synthese von Ammoniak und Methanol sowie in Raffinerieprozessen eingesetzt. Darüber hinaus ist es Reduktionsmittel zur Gewinnung von Wolfram, Molybdän, Kobalt und einigen anderen Metallen.
Auch zum autogenen Schweißen und Schneiden wird es benutzt. In Stadtgas oder Wassergas ist Wasserstoff als Brenngas mit enthalten. Technisch wird die Wasserstofftechnologie zur Energienutzung z.B. auch in Brennstoffzellen immer wichtiger.
Wasserstoff darf nicht anstelle von Druckluft z.B. zur Druckentleerung oder zur Druckprüfung und ebenfalls nicht zum Befüllen von Ballons verwendet werden.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung von Wasserstoff in Druckgasflaschen im Labor.
Schmelzpunkt: -259 °C
Siedepunkt: -253 °C
Zündtemperatur: 560 °C
Untere Explosionsgrenze: 4 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: 77 Vol.-%
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 741
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß
AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen
Wasserstoff-Gas ist leichter als Luft und bildet mit Luft in einem großen Konzentrationsbereich explosionsfähige Atmosphäre.
Bei Vorhandensein von
Zündquellen, z.B. heiße Oberflächen, offene Flammen, mechanisch erzeugte Funken, elektrische Geräte, elektrostatische Aufladungen und Blitzschlag, ist mit erhöhter Explosionsgefahr zu rechnen.
Bei schnellem Ausströmen aus der Druckgasflasche Gefahr der elektrostatischen Aufladung und anschließender Selbstentzündung.
Bildet mit Luft "Knallgas" und mit Chlor "Chlorknallgas". Explosionsgefahr!
Kann sich an der Luft bei Gegenwart von Katalysatoren wie z.B. Rost selbst entzünden. Explosionsgefahr!
Reagiert mit starken
Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.
Reagiert unter heftiger Wärmeentwicklung z.B. mit Acetylen.
Greift folgende Werkstoffe an: Titan, Palladium, Zirkon, einige hochfeste Stähle (Wasserstoff-Versprödung).
Gusseisen ist aufgrund der Durchlässigkeit für Wasserstoff ebenfalls nicht geeignet.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskonzentrationen entstehen können.
Apparaturen und Anlagen sind auf Dauer
technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen).
Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s.
Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Die Gasentnahme muss über einen Druckminderer erfolgen.
Bei Befüll- und Entleervorgängen Gasaustritt vermeiden, z.B. durch Gaspendelung und Einsatz absperrbarer flexibler Leitungen.
Wird die Gasentnahme aus Druckgasbehältern (Flaschen) länger unterbrochen oder die Flasche transportiert, Flaschenventil schließen und mit Ventilschutzkappe versehen.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Rollreifen, Flaschenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen! Zum Transport stets einen Flaschenwagen benutzen.
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern. Druckgasflaschen aufrecht stehend lagern, gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. mit einer Kette), nicht in Fluchtwegen, an Türen oder in Durchgängen abstellen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Hautkontakt mit flüssigem Wasserstoff kann Erfrierungen hervorrufen.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembeschwerden, Schwindel und Benommenheit können auftreten.
Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.
Brand- und Explosionsschutz
Im Labor nur im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Austreten des Gases vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr. Ist dies nicht sicher auszuschließen, muss der Ventilator im Abzug explosionsgeschützt mindestens
Zone 2 ausgelegt sein.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene
Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Von
Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden.
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zuständige
Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufsgenossenschaft.
Hygienemaßnahmen
Einatmen von Gasen oder Aerosol vermeiden.
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz ist in Laboratorien ständig zu tragen. Ausnahmen sind in der
Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Bei Spritzgefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korbbrille.
Handschutz: Bei Transport gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Handschutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gegebenenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Wenn Handschuhe getragen werden, müssen diese elektrostatisch ableitfähig sein.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerbstoffhaltige Hautschutzmittel.
Schutzhandschuhe dürfen kein gefährliches Schmelzverhalten aufweisen.
Fußschutz: Bei der Handhabung von mobilen Druckgeräten wie z.B. Druckgasflaschen Schutzschuhe mit integrierter Stahlkappe tragen.
Atemschutz: Bei zu geringer Sauerstoffkonzentration (unter 19 Vol-%) aufgrund der Verdrängung durch die Inertgase in der Luft (Überwachungsgeräte benutzen!) oder bei unklaren Verhältnissen: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Leichtschlauchgeräte zu verwenden. Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Da für den Stoff zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folgenden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge
Falls aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Schadensfall
Bei unbemerktem Austritt von größeren Mengen Wasserstoff besteht - besonders in engen, kleinen oder schlecht belüfteten Räumen - Explosionsgefahr sowie Erstickungsgefahr!
Bei störungsbedingtem Gasaustritt - wenn gefahrlos möglich - Gaszufuhr absperren oder Leck schließen.
Undichte Druckgasbehälter (Flaschen) mit einem Bergungsbehälter ins Freie bringen und Inhalt vorsichtig abblasen oder unter Absaugung stellen. Ist das nicht möglich, Gefahrenbereich räumen und ggf. Feuerwehr und/oder Füllwerk informieren.
Bei der Schadensbeseitigung immer persönliche Schutzausrüstung tragen: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Raum anschließend lüften.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel vorzugsweise: Wasser, Löschpulver, Kohlendioxid-Löscher mit Gasdüse.
Kann die Gaszufuhr von brennendem, austretendem Gas nicht gestoppt werden, sollte wegen sonst bestehender Explosionsgefahr nicht gelöscht werden.
Bei Ventilbrand Pulverlöscher verwenden, dabei Löschstrahl gegen die Flamme richten.
Bei Brand in der Umgebung unter Beachtung des Selbstschutzes gefüllte Druckgasbehälter aus dem Gefahrenbereich bringen. Ist das nicht möglich, mit Wasser aus geschützter Stellung besprühen.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg in Behältern bei Erwärmung.
Feuerwehr über das Vorhandensein und die Standorte von Druckgasbehältern (Flaschen) oder Lagerbehältern informieren.
Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Erste Hilfe
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung nach Möglichkeit mit Beatmungsgerät, auf jeden Fall Stoffkontakt bzw. Einatmen des Stoffes/Produktes vermeiden (Selbstschutz).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.
Entsorgung
Druckgasbehälter (Flaschen) nicht bis zum völligen Druckausgleich entleeren. Restgasmengen nicht in die Atmosphäre abblasen.
Leere Druckgasflaschen kennzeichnen und an den Lieferanten zurückgeben. Defekte Druckgasflaschen kennzeichnen und Lieferanten informieren.
Lagerung
Druckgasbehälter (Flaschen) bzw. Lagerbehälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Flaschen gegen Umfallen sichern, nur mit Ventilschutz lagern.
In Arbeitsräumen darf maximal eine Gasflasche gelagert werden, wenn diese ein Nennvolumen von maximal 50 kg aufweist (akut toxische Gasen der Kategorie 1, 2 oder 3: nur bis 0,5 l oder 1 kg Nennvolumen).
Eine Lagerung in Sicherheitsschränken nach EN 14470-2 ist ebenfalls zulässig.
Der Sicherheitsschrank muss an eine technische Lüftung angeschlossen sein, die einen 10-fachen Luftwechsel gewährleistet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in
Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 2A.