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Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS04

Achtung

Die folgen­den Informa­tionen beziehen sich aus­schließlich auf die Ver­wen­dung vonKohlendioxid als Löschmittel. Da Kohlendioxid geruchlos ist, erfolgt für Löschanlagen eine Odorierung, häufig mit zitronenartigem Geruch.
Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Vor­über­gehend Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung mög­lich. Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Bei schnellem Aus­laufen aus dem Be­häl­ter Entzün­dung durch Elek­trostatik möglich.
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Schweres Atemschutzgerät trage

Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstellen aufsuchen. Müssen in gefährdeten Bereichen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die zur ungewollten Auslösung der Löschanlage führen können, muss die Löschanlage von einer beauftragten Person blockiert werden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Atemschutz: Aus­schließ­lich um­ge­bungs­luft­un­ab­hän­giges Atem­schutz­gerät ver­wen­den!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei Ausströmen von Löschgas Raum sofort verlassen, Lebensgefahr. Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstelle aufsuchen. Lebensgefahr. Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen nicht gefährdet sind. CO2 geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Prüfung durch beauftragte Personen oder durch die Feuerwehr die Freigabe erfolgt.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)