Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen
Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf
Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen
Gefahren für Mensch und Umwelt
Achtung
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung vonKohlendioxid als Löschmittel. Da Kohlendioxid geruchlos ist, erfolgt für Löschanlagen eine Odorierung, häufig mit zitronenartigem Geruch.
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Vorübergehend Atembeschwerden, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen und Koordinationsstörung möglich. Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Bei schnellem Auslaufen aus dem Behälter Entzündung durch Elektrostatik möglich.
WGK: nicht wassergefährdend
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstellen aufsuchen. Müssen in gefährdeten Bereichen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die zur ungewollten Auslösung der Löschanlage führen können, muss die Löschanlage von einer beauftragten Person blockiert werden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)Atemschutz: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Verhalten im Gefahrenfall
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei Ausströmen von Löschgas Raum sofort verlassen, Lebensgefahr. Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstelle aufsuchen. Lebensgefahr. Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen nicht gefährdet sind. CO2 geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Prüfung durch beauftragte Personen oder durch die Feuerwehr die Freigabe erfolgt.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.Nach Einatmen: Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen. Frischluftzufuhr durch Einatmen von frischer Luft oder Beatmung. Beatmungshilfen benutzen (Selbstschutz).
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)