GisChem

Nichteisenmetall-Erzeugung

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Nichteisenmetall-Erzeugung


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H360F)! Schädigt bei Einatmen die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Cobalt und Nickel-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung (H413).




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Vermeidung von Rauchen und Stäuben jeglicher Art. Lokale Absaugungen in nicht geschlossenen Anlagen z. B. beim Einwiegen und Mischen kleinerer Chargen verwenden. Filterauslässe und Auffangbehältnisse staubarm miteinander verbinden. Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Nur in geschlossenen Systemen Erze und Schlacken durch Brechen und Mahlen zerkleinern. Durch Sperrluftstrom den Austritt von Prozessgasen und Stäuben verhindern aus Wälzrohrofen verhindern. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor der Pause Hände und ggf. Gesicht waschen, die Kleidung absaugen und Schuhe säubern. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.

Augenschutz: Korb­brille!
Atemschutz: Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte beim Mahlen und Zerkleinern bzw. beim Gussputzen einsetzen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Produkt ist brenn­bar. Sonder­lösch­pulver für die Brand­klasse D (Metall­brand­lösch­pulver) einsetzen. Auf keinen Fall Wasser, Kohlen­dioxid oder Schaum ver­wen­den! Staub­auf­wirbe­lung ver­mei­den! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Bei Be­wußt­sein so­fort in klei­nen Schlucken viel Was­ser trin­ken, Er­brechen her­bei­führen!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)