Toluol wird auch als Methylbenzol, Phenylmethan oder Toluen bezeichnet. Es ist eine farblose, aromatisch riechende Flüssigkeit.
Toluol ist sehr wenig wasserlöslich. Gut löslich ist die Substanz in Ethanol, Aceton, Diethylether, Eisessig oder Chloroform.
Toluol wird als Lösemittel für Natur- und Kunstharze, in der Farben-, Lack- und Klebstoffindustrie sowie als Bestandteil von Reinigungsmitteln in der Metallreinigung eingesetzt.
Einsatzgebiete im Lackbereich sind z.B. Nitrocelluloselacke, Einbrennlacke auf Basis von Harnstoffharzen, Melamin- und Phenol-Formaldehydharzen, Alkydharzlacke; für Farben, z.B. Farben auf Basis von Chlorkautschuk, Polystyrol, Acrylharzen.
Weiterhin ist Toluol ein wichtiger Rohstoff bei chemischen Synthesen für eine Vielzahl von Produktgruppen.
In verschiedenen Produkten für Haushalt und Gewerbe ist es enthalten, z.B. in PVC-Klebstoffen, Sprays zur Kunststoffbeschichtung, Abbeizern und Industriereinigern.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf nicht in bestimmten Klebstoffen oder Farbsprühdosen in Konzentrationen ≥ 0,1 Gew.-% für die Öffentlichkeit in Verkehr gebracht oder verwendet werden (s. Nr. 48 in VO).
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 111 °C
Flammpunkt: 6 °C
Zündtemperatur: 535 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,1 Vol.-% bzw. 42 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,8 Vol.-% bzw. 300 g/m³
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 192 mg/m³ (50 ppm) gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht überschritten werden.
Geruchsschwelle: 0,6 mg/m³ - 153 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 600 µg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: unmittelbar nach Exposition; Untersuchungsparameter: Toluol, Grenzwert: 75 µg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: o-Kresol (nach Hydrolyse), Grenzwert: 1,5 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 194
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.