GisChem

Toluol

Auszug aus:
Datenblatt

Toluol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Toluol wird auch als Methylbenzol, Phenylmethan oder Toluen bezeichnet. Es ist eine farblose, aromatisch riechende Flüssigkeit.
Toluol ist sehr wenig wasserlöslich. Gut löslich ist die Substanz in Ethanol, Aceton, Diethylether, Eisessig oder Chloroform.
Toluol wird als Lösemittel für Natur- und Kunstharze, in der Farben-, Lack- und Klebstoffindustrie sowie als Bestandteil von Reinigungsmitteln in der Metallreinigung eingesetzt.
Einsatzgebiete im Lackbereich sind z.B. Nitrocelluloselacke, Einbrennlacke auf Basis von Harnstoffharzen, Melamin- und Phenol-Formaldehydharzen, Alkydharzlacke; für Farben, z.B. Farben auf Basis von Chlorkautschuk, Polystyrol, Acrylharzen.
Weiterhin ist Toluol ein wichtiger Rohstoff bei chemischen Synthesen für eine Vielzahl von Produktgruppen.
In verschiedenen Produkten für Haushalt und Gewerbe ist es enthalten, z.B. in PVC-Klebstoffen, Sprays zur Kunststoffbeschichtung, Abbeizern und Industriereinigern.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf nicht in bestimmten Klebstoffen oder Farbsprühdosen in Konzentrationen ≥ 0,1 Gew.-% für die Öffentlichkeit in Verkehr gebracht oder verwendet werden (s. Nr. 48 in VO).
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 111 °C
Flammpunkt: 6 °C
Zündtemperatur: 535 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,1 Vol.-% bzw. 42 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,8 Vol.-% bzw. 300 g/m³
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 192 mg/m³ (50 ppm) gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht über­schrit­ten werden.
Geruchsschwelle: 0,6 mg/m³ - 153 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Toluol, Grenz­wert: 600 µg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: unmittelbar nach Exposition; Unter­suchungs­parameter: Toluol, Grenz­wert: 75 µg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: o-Kresol (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende oder bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 194
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.