GisChem

Acetylen

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Acetylen: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Druckgasflasche durch Kette si P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen

Räume so lüf­ten, dass kein Sauer­stoff­mangel oder gefähr­liche Gas­konzen­tratio­nen ent­stehen können. Nur auf Dicht­heit ge­prüf­te An­la­gen, Rohr- und Schlauch­lei­tungen benut­zen. Wird die Gasentnahme aus Druckgasflaschen länger unterbrochen, Flaschenventil schließen und mit Ventilschutzkappe versehen, Schlauchleitungen drucklos machen. Bevor die Flaschen-Druckregler getrennt werden (selbst bei entleerten Flaschen), sind die Flaschenventile zu schließen. Vor dem Anschließen des Flaschen-Druckreglers ist das Flaschenventil auf Verschmutzung zu prüfen und erforderlichenfalls zu reinigen. Beim Öffnen des Flaschenventils ist das Hinweggreifen über die Ausblaseöffnung des Sicherheitsventils des Flaschen-Druckreglers zu vermeiden. An den Flaschen-Druckreglern darf kein höherer Hinterdruck als 1,5 bar Überdruck eingestellt werden. Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Flaschenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen! Druck­gas­flaschen gegen Um­fallen oder Herab­fallen sichern! Druckgasflaschen aufrecht stehend lagern, gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. mit einer Kette), nicht in Fluchtwegen, an Türen oder in Durchgängen abstellen Druck­gas­flaschen und Lager­behäl­ter vor mecha­nischer Beschä­digung schützen, z.B. durch An­fahr­schutz, Ab­schran­kung, Schutz­abstand. Acetylenflaschen müssen so betrieben werden, dass keine gefährliche Erwärmung auftreten kann, die Entfernung zu Heizkörpern soll mindestens 0,5 m betragen. Acetylenflaschen von Einzelflaschenanlagen müssen während der Gasentnahme stehen oder mit ihrem Flaschenventil etwa 40 cm höher als der Flaschenfuß gelagert sein, wenn ein Aufkleber am Flaschenmantel das fordert. Dies gilt nicht für Flaschen mit monolithischen Massen (ohne Aufkleber). Acetylenflaschen sind so aufzustellen, dass der Schlauchanschlussstutzen des angeschlossenen Flaschen-Druckreglers nicht auf eine andere Gasflasche gerichtet ist. Acetylenschlauch vor Zündung des Brenners mit Acetylen ausblasen. Das Anhängen der Schlauchleitungen an Acetylen­flaschen oder Armaturen ist unzulässig. Aus Sicherheitsgründen Acetylen nicht aus einer Gasflasche in eine andere umfüllen.
Austreten des Gases vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr. Zur Vermeidung der Entzündung von Acetylen in Folge von Undichtigkeiten dürfen Temperaturen von Oberflächen, die als Zündquellen in Betracht kommen, 225 °C nicht übersteigen. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Innerhalb eines Bereichs von mindestens 1 m um die Acetylenflasche einer Einzelflaschenanlage sind das Schweißen, der Umgang mit Feuer, glühenden Gegenständen, offenem Licht sowie das Rauchen unzulässig. Es dürfen sich dort keine leicht entzündlichen oder explosionsfähigen Stoffe befinden. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen. Vor dem Zünden des Brenners von Acetylen-Schweißgeräten ist ein im Schlauch vorhandenes Acetylen-Luft-Gemisch mit Acetylen auszuspülen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Gas oder Aerosol vermeiden.
Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Schweißerschutzbrille bei Schweißarbeiten.
Handschutz: Bei Transport gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. Fußschutz: Bei der Handhabung von z.B. Druck­gasflaschen Sicher­heits­schuhe tragen.
Atemschutz: Bei zu geringer Sauer­stoff­kon­zentra­tion (Über­wachungs­gerät mit EX-Schutz!) oder bei un­klaren Ver­hält­nissen: Um­gebungs­luft­unab­hän­giges Atem­schutz­gerät. Achtung! Vor der Erstickungsgefahr dominiert die Explosionsgefahr.
Körperschutz: Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.