GisChem

2-Isopropoxyethanol

Auszug aus:
Datenblatt

2-Isopropoxyethanol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

2-Isopropoxyethanol wird auch als Isopropylglycol, Isopropylethylenglykolether, Isopropylcellosolve, EGiPE oder Ethylenglykolmonoisopropylether bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, schwach etherisch riechende, wenig flüchtige und feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Die Substanz ist mischbar mit Wasser und gebräuchlichen organischen Lösemittel (z.B. Ethanol, Diethylether, Aceton).
2-Isopropoxyethanol dient als Lösemittel in Lacken (z.B. Cellulosenitrat- und anderen Kunstharzlacken).
Es wird außerdem verwendet in Druckpasten und -farben sowie in Farbstofflösungen für Textilien, Leder, Holzbeizen und Polituren.
Des Weiteren dient es als Lösevermittler in Reinigungsmitteln für Metalle.
Schmelzpunkt: < -60 °C
Siedepunkt: 142 °C bis 145 °C
Flammpunkt: 43 °C
Zündtemperatur: 240 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,4 Vol.-% bzw. 61 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 13 Vol.-% bzw. 565 g/m³
2-Isopropoxyethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 44 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 3,2 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.