GisChem

Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 % (Injektionsverfahren)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 % (Injektionsverfahren): Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

D-W021 Warnung vor explosionsf P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen Leitfähiges Schuhwerk benutzen

Bei Dämpfen oder Ne­beln Ab­sau­gung schon lange vor Ar­beit­beginn ein­schal­ten und in ihrem Wir­kungs­bereich arbei­ten. z.B. beim Injektionsverfahren im Bereich des manuellen Auftrags der Feinschicht eine "Push-Pull" Be- und Entlüftung (siehe Merkblatt der BG RCI M 054, BGI 613). Abzugs­filter regel­mäßig aus­wechseln. Harzauftrag immer zwischen dem Beschäftigten und Absaugung. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Nach jeder Ent­nahme Vor­rats­behälter wie­der dicht ver­schließen! Beim Ab-/Um­füllen/Mi­schen - Ver­spritzen ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Mit dem Harzauftrag in der Nähe der Absaugung beginnen und von dort windaufwärts arbeiten. Arbeitsgeräte wie Lammfellrollen, Pinsel, Spachtel und Gefäße in verschließbaren Wannen mit Absaugung oder in Ultraschall-Waschanlagen reinigen. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Bei Unterschreitung des Flammpunktes der UP-Harzzubereitungen um 5 Kelvin ist nicht mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.zu rechnen. Den offenen Umgang bei Temperaturen, die diese Grenze überschreiten, vermeiden. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Strömungs­geschwin­dig­keit beim Ein­füllen begren­zen. Nur in ableit­fähigen Gebinden hand­haben. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Achtung! Auf keinen Fall Lösemittel, wie z.B. Aceton zur Hautreinigung einsetzen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Über­wachungs­tätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen oder Stäuben: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).

Körperschutz: Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.