Basische Reinigungsmittel enthalten Natriumcarbonat oder Natriummetasilikat und weniger als 2 % Alkalien wie Natrium- oder Kaliumhydroxid als pH-Wert- und gefahrbestimmende Komponente.
Weitere Inhaltsstoffe sind in der Regel Tenside und ggf. andere Hilfsstoffe wie das Trinatriumsalz der Nitrilotriessigsäure, NTA.
Diese Mittel sind klare, farb- und geruchlose Flüssigkeiten. Durch die Zusätze können sie zur Schaumbildung neigen. Sie sind in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar.
Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen eingesetzt. Dieses Datenblatt bezieht sich auf den Einsatz in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.
Für Reinigungsmittel, die in anderen Bereichen Anwendung finden, sind Informationen unter anderem auch im Gefahrstoffinformationssystem GISBAU enthalten.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Natriumhydroxid
Früherer MAK-Wert: 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie = 1 = (Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschreiten)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Trinatriumnitrilotriacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.