Diese Produktgruppe umfasst die Einweg-Sprays in Druckgaspackungen (auch Spraydosen, Druckgasdosen, Aerosolpackungen), die als Treibgase Propan, Butan, Isobutan und/oder Dimethylether enthalten und hochentzündlich sind.
Darunter fallen die unterschiedlichsten Produkte. In Lack-, Schmiermittel-, Reinigungs- und Korrosionsschutzsprays sind Bindemittel (z.B. Alkyd-, Acryl-, Epoxy-Harze), Füllstoffe, ggf. Farb- oder Metallpigmente sowie Lösemittel enthalten.
Als Lösemittel werden in diesen Produkten i.d.R. Ketone (z.B. Aceton bis 100%, Butanon) Acetate (z.B. n-Butylacetat bis 25%, 1-Methoxy-2-propylacetat bis 10%, Ethylacetat), Alkohole (z.B. n-Butanol bis 10% und Propanol) eingesetzt.
Des weiteren können auch aromatische Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Xylol (hautresorptiv) in den Produkten enthalten sein.
Diese Druckgassprays werden z.B. in Werkstattbereichen bei Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das kurzzeitige, kleinflächige Aufsprühen, jedoch nicht auf die großflächige Anwendung.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Ethylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 730 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
1-Methoxy-2-propylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Butanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Propan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1800 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
n-Butan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Dimethylether
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1900 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Isobutan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Butanon
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasserstoffgemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
WGK: Die Wassergefährdungsklassen sind innerhalb dieser Produktgruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.