2-Propoxyethanol wird auch als Propylglycol, Ethylenglykolmonopropylether, Glycolmonopropylether, 1,2-Ethandiolmonopropylether oder Propylcellosolve bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblos bis gelbliche, fast geruchslose, wenig flüchtige, ölige Flüssigkeit.
Die Substanz ist löslich in Wasser und sehr gut löslich in Ethanol und Diethylether.
2-Propoxyethanol findet Verwendung als Lösemittel in der Lackindustrie und in Drucktinten.
Schmelzpunkt: -75 °C
Siedepunkt: 150 °C
Flammpunkt: 51 °C
Zündtemperatur: 230 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,45 Vol.-% bzw. 63 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 23,3 Vol.-% bzw. 1008 g/m³
2-Propoxyethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 43 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1771
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.