Kieselsäure, amorph wird auch als Kieselsäure, nichtkristallin; Siliciumdioxid, kolloidal oder Silica, amorph bezeichnet. Auch andere reine Siliciumdioxid-Formen, wie z.B. pyrogene Kieselsäure, Kieselgel oder Kieselglas fallen unter diese Bezeichnung.
Es handelt sich um ein amorphes, weißes, geruchloses Pulver, das unlöslich in Wasser und organischen Lösungsmitteln aber feuchtigkeitsanziehend ist.
Dieses Datenblatt bezieht sich ausschließlich auf natürlich vorkommende oder künstlich hergestellte (z.B. durch Fällung oder thermische Verfahren) amorphe Kieselsäure.
Kieselrauche und Kieselsäuren mit kristallinen Strukturen weisen ein anderes Gefährdungspotenzial auf.
Verwendet wird amorphe Kieselsäure als Hilfsstoff bei der Herstellung von Lacken, Farben und Klebstoffen, wobei die Veränderung des Fließverhaltens (Thixotropie) durch amorphe Kieselsäure ausgenutzt wird.
Amorphe Kieselsäure wird z.B. zum Thixotropieren von ungesättigten Polyesterharzen (UP-Harze) und Epoxidharzen verwendet. Darüber hinaus wird sie als Füllstoff in der Gummiindustrie eingesetzt.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen Aerosil, Cab-O-Sil, Sipernat, Ultrasil, Vulkasil.
Schmelzpunkt: 1710 °C
Siedepunkt: 2230 °C
Kieselsäure, amorph
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 4 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 849
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.