GisChem

Kohlenwasserstoff-Gemische: n-Hexan-reiche

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenwasserstoff-Gemische: n-Hexan-reiche: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Produkte dieser Gruppe bestehen aus n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen mit der überwiegenden Zahl an C-Atomen C4-C13.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe enthalten n-Hexan ab 5 %. Sie sind frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen und haben einen Aromatengehalt von < 1 % (Benzol < 0,1 %).
Die Kohlenwasserstoffgemische werden z.B. auch als Siedegrenzbenzine oder Spezialbenzine, häufig mit Angabe der entsprechenden Siedegrenzen bezeichnet. Typische Siedebereiche dieser Produktgruppe liegen zwischen ca. 64°C und 100°C.
Die Produkte sind flüssig, farblos, leichtflüchtig und haben einen benzinartigen, paraffinischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt untereinander mischbar.
Die n-Hexan-Gehalte der Produkte können in Größenordnungen zwischen ca. 35 % und 50 % liegen. Sie werden daher z.T. auch als "technisches Hexan" bezeichnet.
Hauptanwendung ist die Ölextraktion und als Lösemittel zur Polymerherstellung sowie in Klebstoffen.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Pro­dukt­reihen NORPAR, EXXSOL, HEXAN (technisches Hexan), Hexan Polymerisationsqualität.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Die unter Grenz­werte und Einstufungen aufge­führten Stoffe sind typische Be­stand­teile von Kohlen­wasser­stoff­gemischen bzw. für die Anwen­dung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8,3 Vol.-%
Die Charakteri­sierung und die Kenn­daten (Explosionsgrenzen) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
n-Hexan
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy-2-hexanon (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 5 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.