Bariumsulfat wird auch als Schwerspat, Blanc fixe, C.I. Pigment White 21, C.I. 77120 oder Permanentweiß bezeichnet.
Der geruchlose Stoff ist farblos bis weiß und pulverförmig bis kristallin.
In der Natur vorkommendes Baryt ist gelb grau bis braun gefärbt.
Bariumsulfat ist praktisch unlöslich in Wasser, Säuren und Laugen. In heißer konzentrierter Schwefelsäure löst es sich etwas. Es löst sich auch in Alkalimetallschmelzen.
Bei durch Fällung hergestelltem, gemahlenem, reinweissem Bariumsulfat lässt sich die Teilchengröße bis in den µm Bereich einstellen.
Es wird als Füllstoff für Kunststoffe, Spachtelmassen, Lacke und Farben und in der Papierherstellung verwendet. Auch in Bohrspülschlämmen und Beton wird es eingesetzt.
In der Medizin findet es Verwendung als Röntgenkontrastmittel.
Baryt ist das Ausgangsmaterial für Bariumverbindungen und Bariummetall.
Für Schwerspat (Baryt), das natürlich vorkommende Mineral, ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Ab ca. 1400 °C Zersetzung.
Bariumsulfat
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 308
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.