Bei Ausströmen von Löschgas Raum sofort verlassen, Lebensgefahr.
Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstelle aufsuchen. Lebensgefahr.
Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen nicht gefährdet sind.
Konzept für das Lüften erstellen, abhängig von Anlagengröße und Rahmenbedingungen. Insbesondere bei unterirdischen Bereichen kann Absaugung nötig werden.
CO2 geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Prüfung durch beauftragte Personen oder durch die Feuerwehr die Freigabe erfolgt.