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Vulkanisationsdämpfe

Auszug aus:
Datenblatt

Vulkanisationsdämpfe: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Nach Hautkontakt: Verun­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.
Sonstiges: Krebserkrankungen durch Vulkanisationsdämpfe (Benzo[a]pyren, Nitrosamine) sind mel­de­pflich­tige Be­rufs­krank­heiten (BK-Nummer 5102 bzw. § 9 Abs. 2, SGB 7).

Mindeststandards