Die bereitgestellte Kohlendioxid-Löschmittelmengen sind in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen, auch für handgeführte Löscher.
In ortsfesten Feuerlöschanlagen sind die zu erwartenden Konzentrationen nach der Flutung rechnerisch bzw. durch Probeflutung zu ermitteln, festzulegen und zu dokumentieren.
Der Gefährdungsbereich ist festzulegen.
Kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen auch in angrenzenden Räumen oder Bereichen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, sind diese Räume oder Bereiche in den Gefährdungsbereich der Löschanlage einzubeziehen.
Da Kohlendioxid schwerer als Luft ist, sind zusätzlich unterirdische Bereiche, wie Gruben und Schächte zu berücksichtigen, also z.B. auch Gruben von Pressen und Walzstrassen.