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Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen: Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei Ausströmen von Löschgas Raum sofort verlassen, Lebensgefahr. Bei akustischem Löschalarm gefährdete Bereiche sofort verlassen und Sammelstelle aufsuchen. Lebensgefahr. Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen nicht gefährdet sind. CO2 geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Prüfung durch beauftragte Personen oder durch die Feuerwehr die Freigabe erfolgt.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)