Vulkanisationsdämpfe sind brennbar und können im Inneren von Vulkanisationsapparaturen explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Bei Einhaltung der AGWs und der N-Nitrosaminwerte nach Stand der Technik in der Umgebung von Vulkanisationsapparaturen ist mit Explosionsgefahr nur in der näheren Umgebung (bis zu einem halben Meter) möglicher Austrittsstellen zu rechnen.