Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Insbesondere an Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen (Befahren) sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für Xylol und Ethylbenzol sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sofern eine Untersuchung durchgeführt wird, überwacht werden.
Beim Befüllen und Entleeren von Behältern, Rührwerken, Mühlen, Mischern, Knetern und ähnlichen Apparaturen mit Flüssigkeiten sowie beim Abmessen von brennbaren flüssigen Rohprodukten Folgendes beachten:
Beim Eingießen aus Transportbehältern Hebehilfen einsetzen (z. B. Fassmanipulator).
Rohstoffe möglichst über Rohrleitung zuführen.
Zugabe von flüssigen Ausgangsstoffen mit der Abdeckung des Vorlagebehälters verriegeln.
Offene Behälter soweit wie möglich abdecken. Nicht verwendete Vorratsgefäße verschließen.
Toträume in Vorratsbehälter und Zuleitungssystem vermeiden.
Flüssigkeit an möglichst tiefgelegener Stelle in den Behälter einbringen oder Flüssigkeitsstrahl längs der Behälterwand führen.
Nach Abmessen der vorgegebenen Menge Zulauf automatisch abschalten, Überfüllsicherung einsetzen.
Ventilstellung mit der Anwesenheit des Behälters verriegeln.
Vorrats- und Vorlagebehälter gegen Wegrollen und Umkippen sichern.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.