GisChem

Vulkanisationsdämpfe

Auszug aus:
Datenblatt

Vulkanisationsdämpfe: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüllstellen und Probenahmevorrichtungen so als geschlossene Systeme (z.B. Einhausung, Kapselung) ausführen und entstehende Dämpfe direkt abführen.
Ist das nach dem Stand der Technik nicht möglich, an diesen Stellen eine funktionstüchtige örtliche Absaugung sicherstellen.
Abge­saugte Luft nicht zu­rück­führen.
Nach Möglichkeit Vulkanisationschemikalien einsetzen, bei denen die Entstehung von krebserzeugenden N-Nitrosaminen und Benzo[a]pyren ausgeschlossen werden kann.
Ggf. können auch Inhibitoren zur Verhinderung der N-Nitrosaminbildung eingesetzt werden.
In manchen Fällen kann als Ersatzverfahren zur Salzbadvulkanisation z.B. die UHF-Vulkanisation durchgeführt oder in nitrat- oder nitritfreien Salzbädern gearbeitet werden.
ist das nicht möglich, hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde auf ihr Verlangen weitergehende Informationen zu den Tätigkeiten mitzuteilen, z.B. hinsichtlich der Ersatzstoffprüfung.
In geschlossenen Räumen, in denen Rohgummifelle lagern, die Vulkanisation stattfindet oder die Endprodukte direkt nach der Vulkanisation verarbeitet oder zwischengelagert werden, keine Dieselstapler oder andere Dieselfahrzeuge verwenden.
Maschinen, Pressen etc. nach der Vulkanisation nicht offen stehen lassen.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen und entsprechend kennzeichnen. Aufenthalt in diesem Arbeitsbereich nur von mit den Arbeiten vertrauten Beschäftigten; deren Anzahl so gering wie möglich halten.
Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte ver­bo­ten" anbringen.
Zum Reinigen der Formteile nur silikogenfreie Srahlmittel verwenden, z.B. Glasperlen, Schlackegranulate, Walnussschalen, CO2-Pellets.
Strahlmittel nur in geschlossenen Kabinen, die von außen bedient werden, einsetzen oder mit abgesaugten Werkzeugen arbeiten.
Tauchbäder mit Chemikalien zur Formenreinigung stets geschlossen halten. Beim offenen Umgang mit Chemikalientauchbädern (z.B. Umfüllen) stets persönliche Schutzausrüstung benutzen.
Ablagerungen von Gummistaub und -abrieb sofort beseitigen.

Mindeststandards