GisChem

Kohlendioxid als Treibmittel

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlendioxid als Treibmittel: Persönliche Schutzmaßnahmen

Handschutz: Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­ben­enfalls um­gegan­gen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes oder Ausnahmesituationen, wie z.B. Schadensfall ist Atemschutz erforderlich.
Bei Grenzwertüberschreitung nur umge­bungs­luft­unab­hängi­ges Atem­schutz­gerät.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Leicht­schlauch­geräte zu verwenden. Hierfür bestehen keine Tragezeit­begrenzungen.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungs­gefahr durch Sauer­stoff­mangel.

Mindeststandards