Im Inneren von Vulkanisationsapparaturen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre zu erwarten ist, sind alle Zündquellen sicher auszuschließen oder/und konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen vorzusehen.
In der näheren Umgebung möglicher Austrittsstellen von Vulkanisationsapparaturen, an denen mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Nahbereich zu rechnen ist, sind alle Zündquellen sicher auszuschließen.