GisChem

Alkydharzlösung, Aromatengehalt über 20%, entzündbar

Auszug aus:
Datenblatt

Alkydharzlösung, Aromatengehalt über 20%, entzündbar: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Bei Alkydharzlösungen sind die Harze in Mischungen aus hauptsächlich Xylol (ca. 20 - 35%) und Ethylbenzol (ca. 5 - 10%) gelöst.
Die Produkte sind flüssig, gelblich und riechen nach Lösemittel. Sie sind unlöslich in Wasser.
Alkydharze zählen zu den wichtigsten Lackbindemitteln und werden z.B. auch für Korrosionsschutzlacke eingesetzt.
Die Einstufung der akuten Toxizität kann aufgrund der Berück­sichtigung der LD50/LC50-Werte und der genauen Konzentrationen der Inhaltsstoffe bei der Berechnung von der hier angegebenen Einstufung ab­weichen.
Für andere Alkydharzlösungen, die als Lösemittel hauptsächlich Kohlenwasserstoffgemische (Aromaten­gehalt < 20%) enthalten, ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedepunkt: > 135°C
Flammpunkt: ca. 23 bis 35°C
Zündtemperatur: > 450°C
Untere Explosionsgrenze: ca. 1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8 Vol.-%
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 250 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.