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Netz- und Dispergiermittel für Alkydharzlacke, aromatenhaltig

Auszug aus:
Datenblatt

Netz- und Dispergiermittel für Alkydharzlacke, aromatenhaltig: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Netz- und Dispergiermittel werden auch als Antikocher- und Verlaufsadditive bezeichnet.
Es handelt sich um Lösungen von modifizierten Polyestern, Polyacrylaten oder Polycarbonsäuresalzen von Polyaminamiden.
Die verwendeten organischen Lösemittelgemische enthalten meist bis zu 50% Xylol als aromatischen Bestandteil.
Die hellbraunen Flüssigkeiten haben einen aromatischen Geruch.
Die hier betrachteten Produkte sind nicht mit Wasser mischbar.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedebeginn: ca. 100 °C
Flammpunkt: > 24 °C
Zündtemperatur: > 260 °C
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,8 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 10,7 Vol.-%
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 250 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Isobutanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
2,6-Dimethylheptan-4-on
Früherer MAK-Wert: 290 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm). Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.