GisChem

Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 %

Auszug aus:
Datenblatt

Ungesättigte Polyesterharze, styrolhaltig 30 bis 60 %: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bei automatisierten Verarbeitungsverfahren Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüllstellen, Probe­nahmevorrichtungen sowie Wiege- und Misch­arbeitsplätze als geschlossene Systeme (z.B. Einhau­sung, Kapselung) ausführen.
Bei Einzel- bzw. Kleinserienfertigungen funktions­tüchtige Be- und Entlüftungssysteme sicherstellen:
Konkrete Hinweise dazu sind in den GisChem-Datenblättern für die speziellen Verarbeitungsarten aufgeführt bzw. im Merkblatt der BG RCI M054 "Styrol - Polyesterharze und andere styrolhaltige Gemische" (DGUV Information 213-081).
Zur richtigen Auslegung und Installation gut funk­tio­nierender Be- und Entlüftungssysteme Sachver­ständige hin­zuziehen.
Abzugsfilter regelmäßig auswechseln.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Nach jeder Ent­nahme ist der Vor­rats­behälter wie­der dicht zu ver­schließen!
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kom­po­nenten Ver­spritzen vermeiden.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Die Stabilisierung kann im Laufe der Zeit, z.B. bei längerer Lagerung verloren gehen - Herstellerhinweise beachten.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen und entsprechend kennzeichnen. Aufenthalt in diesem Arbeitsbereich nur von mit den Arbeiten vertrauten Beschäftigten; deren Anzahl so gering wie möglich halten.
Räumliche Trennung der Arbeitsschritte Ansetzen und Mischen von Chargen, Verarbeitung und Aushärten.
Arbeitsgänge mit hohen Emissionen, z.B. Auftrag der Feinschicht möglichst am Ende eines Arbeitstages ausführen. Mehrere Arbeitsschritte mit hohen Emissionen zeitlich versetzt ausführen.
Arbeitsgeräte wie Lammfellrollen, Pinsel, Spachtel und Gefäße in verschließbaren Wannen mit Absaugung oder in Ultraschall-Waschanlagen reinigen.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für Styrol sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsme­dizi­nischen Vor­sorge, sofern eine Unter­suchung durchgeführt wird, überwacht werden.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.

Mindeststandards