GisChem

Biogas

Auszug aus:
Datenblatt

Biogas: Persönliche Schutzmaßnahmen

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gege­benenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung nur umge­bungs­luft­unab­hängi­ges Atem­schutz­gerät, wenn aus­reichen­de Belüf­tung nicht mög­lich ist.
Es wird empfohlen, Schlauch- oder Behältergeräte zu verwenden.
Eine Situation, in der es insbesondere zur Freisetzung von Schwefelwasserstoff und damit zur Erfordernis von Atemschutz kommen kann, ist die Bewegung des Subtrats.
Filtergeräte sind unwirksam, Erstickungs­gefahr durch Sauer­stoff­mangel.
Körperschutz: Antistatische Schutz­kleidung, z.B. Kleidung aus Baum­wolle und ableit­fähige Arbeits­schutz-Schuhe.

Mindeststandards