GisChem

Biogas

Auszug aus:
Datenblatt

Biogas: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Biogas ist, sofern eine Ex­po­si­tion besteht, ar­beits­me­dizi­nische Vor­sor­ge an­zu­bie­ten (Angebotsvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Schwefelwasserstoff
Je nach Exposition sowie eingesetzen Substraten ggf. zusätzlich:
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z.B. Umgang mit Risikomaterial).
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.

Mindeststandards