GisChem

Flüssigmist

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Flüssigmist: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen Schweres Atemschutzgerät trage

Freisetzung von Dämpfen vermeiden. Insbesondere an Ab-, Umfüll- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards) oder im Freien arbeiten. Behälter nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Spritz­ge­fahr: Gestell­brille!
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Aus­schließ­lich um­ge­bungs­luft­un­ab­hän­giges Atem­schutz­gerät ver­wen­den!