GisChem

Benzoesäure (BES)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Benzoesäure (BES): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS08 GHS05

Gefahr

Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ein­at­men von Benzoesäure über einen längeren Zeitraum kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Schädigt bei Einatmen die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Kann Augen reizen. Kann Ma­gen-Darm-Be­schwer­den und allergie­ähn­liche Reak­tionen ver­ur­sachen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bei Granu­laten, Schuppen, Pas­ten oder in beöl­tem Zu­stand bezüg­lich Staub­explosions­gefahr Her­steller­informa­tionen berück­sichtigen. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln und star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wick­lung. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Nitri­ten. Bil­det mit Me­tallen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe, z.B. Wasser­stoff. Bil­det mit Ammoniak ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe wie z.B. Anilin.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)