GisChem

Salicylsäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Salicylsäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann vermut­lich das Kind im Mutterleib schä­digen (H361d)! Reizt Ma­gen-Darm-Trakt und Augen. Vor­über­gehend Übelkeit, Seh­störung, Ohren­sausen, Schwin­del, Ver­wirrt­heit mög­lich. Kann Augen­schaden, Magen­schmerzen, Blut­bild­veränderungen, Nieren­schaden, Lungen­ödem ver­ur­sachen. Personen mit Salicylsäure-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)