GisChem

2-Phenylphenol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

2-Phenylphenol: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07 GHS09

Achtung

Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atemwege reizen (H335). Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwäche, Übelkeit und Durch­fall mög­lich. Kann Haut­aus­schläge, Hautent­färbung und Nieren­schaden ver­ur­sachen. Personen mit der Haut-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung.
Sehr giftig für Wasserorganismen (H400).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)