GisChem

Methylacrylat

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Methylacrylat: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS06

Gefahr

Die im Fol­gen­den aufge­führten Ge­fahren und Maß­nahmen be­ziehen sich auf die stabilisierte Form.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt (H302 + H312). Giftig bei Einatmen (H331). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann die Atemwege reizen (H335).
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung. Polymerisiert unter heftiger Wärmeentwicklung bei erhöhten Temperaturen sowie bei Kontakt mit Licht, Per­oxiden, Me­tall­salzen und anderen Radikalbildnern oder radikalischen Initiatoren. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aktiv­kohle, Keto­nen, Alde­hyden, Aziden, Ethern, Aminen und Mer­kap­tanen. Explosions­gefahr.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)