GisChem

Octansäure

Auszug aus:
Datenblatt

Octansäure: Einstufung GHS

GHS05

Gefahr

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)

GHS-Einstufung
Ätzwirkung auf die Haut (Kapitel 3.2) - Kategorie 1C (Skin Corr. 1C), H314
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3), H412

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Schwere Augen­schädigung/Augen­reizung.