GisChem

Eisen(III)-chlorid (rein)

Auszug aus:
Datenblatt

Eisen(III)-chlorid (rein): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Eisen(III)-chlorid wird auch als Eisenchlorid, Ferrichlorid oder Eisensesquichlorid bezeichnet.
Es ist ein geruchloser, dunkel- bis schmutziggelber oder brauner, feuchtigkeitsanziehender Feststoff, der oft als wässrige Lösung im Handel ist.
Der Feststoff ist gut in Wasser, Alkoholen, Aceton und Diethylether löslich.
Eisen(III)-chlorid wird als Fotochemikalie, für Pigmente und Tinten, zum Ätzen von Kupfer, als Bleichmittel für den Textildruck und zur Wasserreinigung (z.B. als Flockungshilfsmittel in Kläranlagen) verwendet.
Für Eisen(III)-chlorid (technisch/mehr als 0,01% Nickelchlorid) und als wäss­rige Lösungen (rein oder technisch) sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Im Gegensatz zum wasserfreien Eisen(III)-chlorid ist der Schmelzpunkt des Hexahydrats deutlich geringer und liegt bei 35°C. Daher kann das Eisen(III)-chlorid Hexahydrat auch als zähflüssige Masse vorliegen.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den wasserfreien Feststoff.
Schmelzpunkt: > 300 °C
Siedepunkt: 316 °C
Beim Erhitzen auf 300 - 305 °C geht der Stoff auch direkt vom fes­ten in den gas­förmi­gen Zu­stand über.
Ab ca. 324 °C zersetzt sich Eisen(III)-chlorid unter Chlorwasserstoffabspaltung (s. Gefährliche Reaktionen).
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 515
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.